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Wir bieten folgende Klassen für deinen

Auto-Führerschein

Der Autoführerschein in Deutschland entspricht der Klasse B. In modernen und einfach zu fahrenden Fahrschul-Autos bringen wir dir das Fahren in unserer Fahrschule in Schwäbisch Gmünd bei. Bei uns gibt es auch den Führerschein mit 17. Eine genaue Beschreibung und die Voraussetzungen in unserer Fahrschule findest du weiter unten.

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Begleitetes Fahren mit 17

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse AM

  • Klasse L

  • Berechtigung
  • Automatik

  • Schaltung

Klasse B197

Das neue Ausbildungskonzept für den Klasse B Führerschein

Nach der Fahrschulausbildung darfst du Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren, obwohl ein Teil Teil der Fahrausbildung sowie die Fahrprüfung auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug absolviert wurde, mit der neuen Führerscheinklasse B197 ist das ab sofort möglich!

  • Ein Teil der Ausbildung erfolgt auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug

  • die Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug sind in die Ausbildung integriert (ca. 10 Fahrstunden)

  • eine 15 minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer/in dient als Nachweis der Schaltkompetenz

  • die Fahrprüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug

  • nach der Prüfung darfst du Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Begleitetes Fahren mit 17

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse AM

  • Klasse L

  • Berechtigung
  • Automatik

  • Schaltung

B78 Automatik

Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Begleitetes Fahren mit 17

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse AM

  • Klasse L

  • Berechtigung
  • Automatik

Erweiterungen der Klasse B

B96

Kraftwagen der Führerscheinklasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

  • Mindestalter
  • 17 / 18 Jahre

  • Ausbildung
  • Theorie & Praxis

  • Pflichtprüfung
  • Keine

BE

Kraftwagen der Führerscheinklasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM

  • Mindestalter
  • 17 / 18 Jahre

  • Ausbildung
  • Praxis

  • Pflichtprüfung
  • Praxis

Wir bieten folgende Klassen für deinen

Motorrad-Führerschein

Wir bilden die Motorradklassen AM, A1, A2 und A aus. Ich als Fahrlehrer bin ein routinierter Fahrer und begleite dich, teilweise auch während der Ausbildung auf dem Motorrad in Schwäbisch Gmünd! Eine genaue Beschreibung und die Voraussetzungen in unserer Motorrad-Fahrschule findest du weiter unten.

Klasse AM

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h

  • Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³

  • Mindestalter

15 Jahre

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse AM

  • Klasse L

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

  • Mindestalter

16 Jahre

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse AM

Klasse B196

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.

Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.

  • Mindestalter 25 Jahre

  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)

  • Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

  • Mindestalter

25 Jahre

  • Ausbildung
  • Theorie

  • Praxis

  • Pflichtprüfung
  • Keine

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

  • Mindestalter

18 Jahre

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse A1

  • Klasse AM

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Mindestalter
  • 20 Jahre (bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

  • 21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)

  • 24 Jahre (bei Direkteinstieg)

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse A1

  • Klasse A2

  • Klasse AM

Wir bieten folgende Klassen für deinen

LKW-Führerschein

Wir bilden die LKW-Klassen C1, C1E, C und CE aus – vom Lastwagen über 3,5 Tonnen bis zum Sattelzug. Die Voraussetzungen und alle Einzelheiten zu den Klassen findest du weiter unten.

Klasse C1

Der kleine LKW-Führerschein

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Keine

  • Voraussetzung
  • Klasse B

  • Sehtest und ärztliche Untersuchung

Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt. Außerdem Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die Kombination 12.000 kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Pflichtprüfung
  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse BE

  • Voraussetzung
  • Klasse C1

Klasse C

Der große LKW-Führerschein

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

  • Mindestalter
  • 21 Jahre

  • 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse C1

  • Voraussetzung
  • Klasse B

  • Sehtest und ärztliche Untersuchung

Klasse CE

Der Führerschein für Lastzug und Sattelzug

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

  • Mindestalter
  • 21 Jahre

  • 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse C1E

  • Klasse BE

  • Klasse T

  • Voraussetzung
  • Klasse C

Wir bieten folgende Klassen für deinen

Bus-Führerschein

Wir bilden die Busklassen D1, D1E, D und DE aus – vom Kleinbus bis zum Reisebus. Die Voraussetzungen und alle Einzelheiten zu den Klassen findest du weiter unten.
KI-generiert

Klasse D1

Der kleine Bus-Führerschein

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A –, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

Typische Fahrzeuge sind Kleinbusse, etwa im Schülerverkehr, für Vereinsfahrten oder als Shuttle. Die Fahrerlaubnis ist fünf Jahre gültig und kann danach verlängert werden.

  • Mindestalter
  • 21 Jahre

  • 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Keine

  • Voraussetzung
  • Klasse B

  • Sehtest und ärztliche Untersuchung

Klasse D1E

Kleinbus mit Anhänger

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Damit fährst du zum Beispiel einen Kleinbus mit Gepäck- oder Fahrradanhänger. Voraussetzung ist die Klasse D1, eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

  • Mindestalter
  • 21 Jahre

  • 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

  • Pflichtprüfung
  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse BE

  • Voraussetzung
  • Klasse D1

Klasse D

Der Bus-Führerschein

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

Damit fährst du Linienbusse, Reisebusse und Gelenkbusse. Wer Fahrgäste gewerblich befördert, braucht zusätzlich die Berufskraftfahrer-Qualifikation. Die Fahrerlaubnis ist fünf Jahre gültig und kann danach verlängert werden.

  • Mindestalter
  • 24 Jahre

  • 21 Jahre nach Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse D1

  • Voraussetzung
  • Klasse B

  • Sehtest und ärztliche Untersuchung

Klasse DE

Bus mit Anhänger

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Damit fährst du zum Beispiel einen Reisebus mit Gepäckanhänger. Voraussetzung ist die Klasse D, eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

  • Mindestalter
  • 24 Jahre

  • 21 Jahre nach Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer

  • Pflichtprüfung
  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse D1E

  • Klasse BE

  • Voraussetzung
  • Klasse D

Wir bieten folgende Klasse für deinen

Traktor-Führerschein

Mit der Klasse T fährst du Traktoren und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen – schon ab 16 Jahren. Die Voraussetzungen und alle Einzelheiten findest du weiter unten.
KI-generiert

Klasse T

Der Traktor-Führerschein

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

  • Mindestalter
  • 16 Jahre

  • bis 18 Jahre nur Fahrzeuge bis 40 km/h

  • Pflichtprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Eingeschl. Klassen
  • Klasse AM

  • Klasse L

  • Voraussetzung
  • Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft

Anmeldung

Bitte füll das nachfolgende Formular aus. Ich melde mich schnellstmöglich, nachdem ich deine Daten der Anmeldung gesichtet habe.

Führerschein ab 17 (BF17)?
Sehhilfe?