Wir bieten folgende Klassen für deinen
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
18 Jahre
Begleitetes Fahren mit 17
Theorie
Praxis
Klasse AM
Klasse L
Automatik
Schaltung
Das neue Ausbildungskonzept für den Klasse B Führerschein
Nach der Fahrschulausbildung darfst du Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren, obwohl ein Teil Teil der Fahrausbildung sowie die Fahrprüfung auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug absolviert wurde, mit der neuen Führerscheinklasse B197 ist das ab sofort möglich!
Ein Teil der Ausbildung erfolgt auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug
die Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug sind in die Ausbildung integriert (ca. 10 Fahrstunden)
eine 15 minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer/in dient als Nachweis der Schaltkompetenz
die Fahrprüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug
nach der Prüfung darfst du Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren
18 Jahre
Begleitetes Fahren mit 17
Theorie
Praxis
Klasse AM
Klasse L
Automatik
Schaltung
Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
18 Jahre
Begleitetes Fahren mit 17
Theorie
Praxis
Klasse AM
Klasse L
Automatik
Kraftwagen der Führerscheinklasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
17 / 18 Jahre
Theorie & Praxis
Keine
Kraftwagen der Führerscheinklasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
17 / 18 Jahre
Praxis
Praxis
Wir bieten folgende Klassen für deinen
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
bbH 45 km/h
Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³
15 Jahre
Theorie
Praxis
Klasse AM
Klasse L
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
16 Jahre
Theorie
Praxis
Klasse AM
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.
Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.
Mindestalter 25 Jahre
Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
25 Jahre
Theorie
Praxis
Keine
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
18 Jahre
Theorie
Praxis
Klasse A1
Klasse AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
20 Jahre (bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)
24 Jahre (bei Direkteinstieg)
Theorie
Praxis
Klasse A1
Klasse A2
Klasse AM
Wir bieten folgende Klassen für deinen
Der kleine LKW-Führerschein
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
18 Jahre
Theorie
Praxis
Keine
Klasse B
Sehtest und ärztliche Untersuchung
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt. Außerdem Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die Kombination 12.000 kg nicht übersteigt.
18 Jahre
Praxis
Klasse BE
Klasse C1
Der große LKW-Führerschein
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
21 Jahre
18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theorie
Praxis
Klasse C1
Klasse B
Sehtest und ärztliche Untersuchung
Der Führerschein für Lastzug und Sattelzug
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
21 Jahre
18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theorie
Praxis
Klasse C1E
Klasse BE
Klasse T
Klasse C
Wir bieten folgende Klassen für deinen
Der kleine Bus-Führerschein
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A –, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
Typische Fahrzeuge sind Kleinbusse, etwa im Schülerverkehr, für Vereinsfahrten oder als Shuttle. Die Fahrerlaubnis ist fünf Jahre gültig und kann danach verlängert werden.
21 Jahre
18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theorie
Praxis
Keine
Klasse B
Sehtest und ärztliche Untersuchung
Kleinbus mit Anhänger
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Damit fährst du zum Beispiel einen Kleinbus mit Gepäck- oder Fahrradanhänger. Voraussetzung ist die Klasse D1, eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
21 Jahre
18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Praxis
Klasse BE
Klasse D1
Der Bus-Führerschein
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
Damit fährst du Linienbusse, Reisebusse und Gelenkbusse. Wer Fahrgäste gewerblich befördert, braucht zusätzlich die Berufskraftfahrer-Qualifikation. Die Fahrerlaubnis ist fünf Jahre gültig und kann danach verlängert werden.
24 Jahre
21 Jahre nach Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer
Theorie
Praxis
Klasse D1
Klasse B
Sehtest und ärztliche Untersuchung
Bus mit Anhänger
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Damit fährst du zum Beispiel einen Reisebus mit Gepäckanhänger. Voraussetzung ist die Klasse D, eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
24 Jahre
21 Jahre nach Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer
Praxis
Klasse D1E
Klasse BE
Klasse D
Wir bieten folgende Klasse für deinen
Der Traktor-Führerschein
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
16 Jahre
bis 18 Jahre nur Fahrzeuge bis 40 km/h
Theorie
Praxis
Klasse AM
Klasse L
Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft
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